15. August 2013 (Aktualisiert: 19. August 2013)
Islamistische Kindererziehung
Meine kleine Scharia
In islamistischen und anderen Schurkenstaaten ist die Scharia, das islamische Gesetz, anerkannte und knallhart durchgesetzte Rechtsgrundlage. Zwar ist sie in weiten Teilen nicht mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar, doch das hält viele religiöse Gruppen nicht davon ab, ihre Einführung auch im aufgeklärten Teil der Welt zu fordern. Ein neues Kinderbuch soll hierfür nun auch in Europa endlich die nötigen Grundlagen schaffen.
Insbesondere Saudi-Arabien, der Iran, das Touristenparadies der Malediven und viele nordafrikanische Staaten sind glanzvolle Vorbilder bei der Durchsetzung des islamischen Gesetzes, der Scharia. Schon für kleinste Vergehen drohen hier drakonische Strafen bis hin zum Tod durch Steinigung oder Enthauptung, oft genug werden sogar die Opfer bestraft und die Täter verschont. Vor allem Mädchen und Frauen haben rechtlich kaum eine Chance, sich gegen Gewalt zur Wehr zu setzen, schließlich kommen sie schon als Sündenböcke auf die Welt. Aber all dies geschieht stets mit Allāhs Einverständnis und einzig zum Wohle der Menschen, denn Islam ist bekanntlich Frieden. Nur die, welche diese offensichtliche Tatsache bestreiten, werden mit dem Schwerte bekämpft.
Auch in der westlichen Welt hält die Scharia zunehmend Einzug, um den Menschen die Wahrheit und den Glanz des Islams zu bringen. Rechtliche Streitigkeiten innerhalb muslimischer Gruppen werden oftmals schon nach islamischem Recht geahndet, während in manchen Bezirken europäischer Großstädte bereits das gesamte staatliche Gewaltmonopol außen vor gehalten wird und muslimische Schlichter die Sache in die eigenen Hände nehmen. Auch Nichtmuslime sind zunehmend davon betroffen. Die Polizei als Vertreter der demokratischen Rechtsstaatlichkeit ist in diesen Bezirken nur noch ein unerwünschter Quälgeist und wird verjagt.
Um jedoch endgültig den Weg zur vollständigen Islamisierung der Welt und Verbreitung der Scharia zu ebnen, müssen schon viel zeitiger die Grundlagen gelegt werden. Frühkindliche Indoktrination und ggf. das Einprügeln des Korans in schweren Fällen kindlicher Uneinsichtigkeit sind hierfür allein nicht ausreichend. Auch Kinder müssen bereits frühzeitig mit den islamischen Gesetzen vertraut gemacht werden und diese in Kitas und Schulen ihren ungläubigen Gefährten gegenüber konsequent anwenden, wollen sie der ihnen zugedachten Lebensaufgabe als Untertanen Allāhs gerecht werden – der weltweiten Verbreitung des Islams und dem Lobpreisen ihres Gottes zu jeder Zeit. Allein dafür leben sie schließlich.
Die Scharia in Kita und Schule
Das längst überfällige Buch „Meine kleine Scharia“ soll nun endlich dabei helfen, bereits jungen, aufstrebenden Muslimen die Grundregeln islamischer Herrschaft nach den Geboten des Korans und der Scharia zu vermitteln sowie den schnellsten Weg in die vollständige religiöse Verblendung ebnen. Mit Hilfe anschaulicher Beispiele in Wort und Bild wird den kleinen Gotteskriegern elementares Wissen zum praktischen Umgang mit Ungläubigen bereits im Klassenzimmer beigebracht.
So werden z.B. insbesondere Mädchen von vornherein als Menschen zweiter Klasse definiert, wie es schon der Koran in Sure 4:34 und vor allem die Scharia vermitteln: Jungen stehen gemäß göttlicher Ordnung klar über den Mädchen und haben sich nicht nur dementsprechend zu verhalten, sondern genießen auch höhere Rechte, die einzufordern ihre gottgegebene Pflicht ist.
Die Vorschriften der Scharia werden in diesem Kinderbuch in leicht verständliche Regeln übertragen, welche sich bereits im kindlichen Schulalltag jederzeit fast spielend anwenden lassen und im Sinne Allāhs natürlich auch angewendet werden müssen. Einige ausgewählte Beispiele in alphabetischer Reihenfolge:
Abschreiben
Schreibt ein muslimischer Junge von einem Mädchen ab und wird dabei erwischt, so ist die Schuld ganz klar dem Mädchen zuzuweisen und ihre Arbeit entsprechend negativ zu benoten, sofern nicht vier muslimische, männliche Augenzeugen aus unterschiedlichen Bereichen des Klassenzimmers die Tat des Jungen bestätigen. Das Mädchen hat durch sein eigenes schändliches Verhalten wie z.B. dem öffentlichen Sitzen neben dem Jungen sowie unmoralisch zur Schau gestelltem besserem Wissen die Tat eindeutig provoziert und muß dafür angemessen bestraft werden.
Benotung
Bei der Benotung schriftlicher Arbeiten sind die erzielten Punkte für Inhalt, Grammatik und Rechtschreibung bei den muslimischen Jungen der Klasse stets doppelt zu werten bzw. alternativ die der Mädchen zu halbieren, denn das Wort eines Mädchens gilt im Islam gemeinhin nur die Hälfte. Die Arbeiten der übrigen Ungläubigen sind nach Ermessen des Lehrers abzuwerten.
Rechtschreibschwächen muslimischer Kinder, z.B. in Deutsch, sind nicht anzuprangern, sondern als gottgegeben hinzunehmen. Islamische Migranten dienen zumeist einem weitaus höheren Ziel als dem Duden und müssen daher die Sprache ihres Gastlandes nicht beherrschen. Wohlgemeinte Bekundungen tiefreligiöser Nächstenliebe wie „Isch mach disch krankenhaus!“ zu bemängeln ist eindeutig Blasphemie und zu bestrafen.
Der Notenspiegel der Klasse ist stets von muslimischen Jungen anzuführen, ansonsten ist der Lehrer wegen sittenwidrigem und religionsfeindlichem Verhalten aus der Klasse zu verbannen und in den Hofpausen mit Kieseln zu bewerfen.
Doktorspiele
Kinder sind neugierig und entdecken nicht nur den eigenen Körper, sondern auch den des anderen Geschlechts. Mädchen haben sich hierfür in den Schulpausen sowie außerhalb der Schulzeiten ihren männlichen Gefährten stets uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen und sich zu unterwerfen.
Muß ein Mädchen gegen seinen Willen zu sexuellen Spielen gezwungen werden, so ist es angemessen zu bestrafen (z.B. durch Stockschläge vor versammelter Klasse), da es durch sein ungehorsames, aber auch der Weiblichkeit natürlicherweise innewohnendes aufreizendes Verhalten die Ausübung von Zwang selbst provoziert hat. Den Jungen ist kein Fehlverhalten anzulasten, es sei denn, die Tat wird von vier anderen, muslimischen Jungs bezeugt. In diesem Fall sind auch die Jungen angemessen zu bestrafen, z.B. mit einmaligem Tafel wischen oder Runterbringen des Mülls. Das Mädchen hat sein Versäumnis nachzuholen.
Einkaufen
Beim gemeinsamen Einkaufen in der Familie oder im Freundeskreis ist es Mädchen untersagt, den Einkaufswagen zu schieben. Das Führen von Fahrzeugen aller Art ist im Islam allein den Männern vorbehalten. Sollte sich ein Mädchen dem widersetzen oder gotteslästernderweise sogar im Besitz eines eigenen Einkaufswagenchips sein, so hat es zur Strafe den Einkauf selber von seinem Taschengeld zu bezahlen bzw. bei mangelnder Liquidität abzuarbeiten. Der Chip ist zu zerstören.
Freundschaften
Kinder gehen untereinander Freundschaften ein und lösen diese wieder auf, so wie andere Menschen ihre Kleidung wechseln. Einem muslimischen Jungen steht hierbei das Recht zu, die Freundschaft zu einem Mädchen jederzeit durch dreimaliges Aussprechen der Worte „Ich verstoße dich!“ zu beenden. Möchte ein Mädchen hingegen die Freundschaft zu einem Jungen beenden, z.B. weil dieser sie beschimpft oder die Federtasche entwendet hat, so ist hierfür die Erlaubnis eines muslimischen Lehrbeauftragten bzw. des Schuldirektors einzuholen.
Werden die Worte nur einmal gesprochen, kann die Auflösung der Freundschaft innerhalb einer „Wartefrist“ von drei Monaten widerrufen werden, indem der Junge dem Mädchen in den Schritt greift.
Sollte ein Mädchen während der Freundschaft zu einem muslimischen Jungen mit einem anderen Kind spielen, so sind das Mädchen und ihr Spielkamerad unverzüglich vor die Tore des Spielplatzes zu führen, ggf. zu entkleiden und mit Kieseln zu bewerfen.
Nicht-Muslim-Steuer
Muslimische Kinder haben das Recht, von ihren nichtmuslimischen Mitschülern wöchentlich einen angemessenen Teil von deren Taschengeld einzufordern, schließlich müssen sie unter großen seelischen Schmerzen die Anwesenheit der Ungläubigen ertragen. Wird die Zahlung unter Berufung auf unbedeutende staatliche und somit weltliche Gesetze verweigert, so ist eine angemessene Bestrafung wie z.B. Verprügeln auf dem Schulhof gerechtfertigt.
Schulessen
Männer sind die Ernährer und Oberhäupter der Familien, daher steht auch muslimischen Jungen stets nur das Beste zu. Bei der Schulspeisung haben sich Mädchen und Ungläubige somit hinten anzustellen und sich mit den Resten zu begnügen, nachdem die Söhne Allāhs sich gestärkt haben.
Selbstredend ist in der Schulkantine auch Ungläubigen der Verzehr von Schweinefleisch strikt untersagt. Auch wenn sie in der Mehrheit sein sollten, müssen sie für ihr Fehlverhalten mit den nötigen Sanktionen belegt werden. Die Bedürfnisse der Muslime, insbesondere auch während des Ramadans, sind von allen bedingungslos zu respektieren. Jedes noch so kleine Schweineschnitzel und jede Berliner Bulette stellen eine eklatante Verletzung religiöser Gefühle und eine Mißachtung der einzig wahren göttlichen Gebote dar.
Sollten die Ungläubigen auch angesichts ewiger Verdammnis nicht von ihrem Irrweg abweichen wollen, haben sie ihr blasphemisches Mittagessen auf der Schultoilette einzunehmen, um die ehrbaren Muslime nicht zu beleidigen.
Sport
Bei sportlichen Gruppenspielen, in denen Jungen und Mädchen in gemischten Gruppen gegeneinander antreten, ist stets auf die Ehre der muslimischen Jungen Rücksicht zu nehmen. Sollten sich Mädchen im Wettkampf als sportlich überlegen oder den Kontrahenten gegenüber gar als fairer erweisen als ihre Mitspieler, so sind sie unverzüglich aus der Mannschaft auszuweisen und entsprechend negativ zu benoten, um die Ehre der verbliebenen Jungen wiederherzustellen.
Anhang
Der Anhang des Buches ist reich gefüllt mit Vorschlägen und Anleitungen für gemeinschaftliche Projekte an Schulnachmittagen zur Verherrlichung Allāhs und kreativen Durchsetzung seiner Gebote.
So sind z.B. direkt enthalten eine Bastelanleitung für eine Burka aus einem schwarzen Müllsack sowie ein Schnittmusterbogen für eine original Pakistanische Sprengstoffweste – die Kinder stehen auf sowas. Beide Anleitungen können auch aus dem Internet heruntergeladen und in verschiedenen Größen für die eigenen Spielzeuge und Kuscheltiere angefertigt werden. Dann können endlich Teddy Osama und Schlumpf Mohammed gemeinsam in den Heiligen Kinderzimmerkrieg gegen alle Unplüschigen dieser Welt ziehen, während Burka-Schneewittchen willig und ergeben auf die sieben Zwerge wartet.
Als besonderes Willkommenspräsent für junge Neuankömmlinge im Kreis der Gotteskrieger schenkt der Verlag den ersten 100 Bestellern dieses Buches einen originalen, von einem minderjährigen (und ein bißchen vergewaltigten) Mädchen handsignierten Stein, welcher bei ihrer Steinigung wegen außerehelichem Sex zum Einsatz kam. Ein seltenes, streng limitiertes Sammlerstück islamischer Hochkultur von großem moralischem Wert.
Das Buch ist mit den seit 1.4.2013 geltenden Warnhinweisen und -symbolen für religiöse Medien versehen und wird daher in Kürze auch im freien Handel erhältlich sein. Zudem haben salafistische Verbände angeboten, ihre Erfahrung mit der kostenlosen Verteilung von Altpapier in Fußgängerzonen auch für die Verbreitung dieses Werkes zu nutzen.
Allāh ist groß – aber die Vernunft ist größer!